Unfallgutachten / Schadengutachten

089 Gutachten Kfz Sachverständigenbüro Zwez

Unfallgutachten bei einem unverschuldeten Unfall

Im Falle eines nicht von Ihnen verschuldeten Unfalls, einem sog. Haftpflichtschaden (sei es Heckschaden, Frontschaden, Totalschaden, Blechschaden, Überschlagschaden, Seitenschaden), haben Sie gemäß § 249 BGB das Recht auf Schadenersatz. Das heißt, Sie als Geschädigter sind nach dem Unfall genauso zu stellen, wie vor dem Schadenereignis und es steht Ihnen frei, die Wiederherstellung des Fahrzeugzustandes oder die Begleichung des Schadens durch einen entsprechenden Geldbetrag zu verlangen.

Schadengutachten inklusive Wertminderungsermittlung

Bei Beauftragung ermitteln wir den Schadenumfang inklusive Wertminderung und Restwert des Fahrzeuges sowie den entsprechenden Nutzungsausfall. Die Kosten für ein Schadengutachten trägt grundsätzlich die Versicherung des Unfallverursachers. Es kommen somit keine Kosten durch unsere Beauftragung auf Sie zu. Mit unserem kostenlosen Vor-Ort-Service können wir die Schadensbegutachtung bei Ihnen zu Hause oder bei Ihrer Arbeitsstätte vornehmen.

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